Gehen Sie den bequemsten und schnellsten Schritt, damit Sie durch einen Bildungsträger Ihren Gründerzuschuss garantiert erhalten! Wir Sind hier um jeden Schritt Ihres Weges zu begleiten.
Autor: Bildungsvision GmbH / Handreen Jafer, Artikelupdate: 09.05.2023
Autor: Mein Name ist Handreen Jafer und ich besitze insgesamt 8 Jahre Erfahrung in der Selbstständigkeit und bin Gründer von Bildungsvision GmbH. Insgesamt habe ich über 300 verschiedene Existenzgründungsprojekte begleitet sowie hunderte Bestandsunternehmen für ein nachhaltiges Wachstum betreut.
Der Gründungszuschuss, auch Existenzgründungszuschuss oder Gründerzuschuss genannt, ist ein Zuschuss für Gründer aus Arbeitslosigkeit, der nicht rückzahlungspflichtig ist und dementsprechend auch bei Scheitern oder Abbruch der hauptberuflichen Selbstständigkeit nicht zurückgezahlt werden muss. In diesem Artikel erfahren Sie folgende wertvolle Informationen:
Alle natürlichen Personen, die unbeschränkt geschäftsfähig sind und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können den Gründungszuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Die Unterlagen können direkt vom Arbeitsvermittler/in angefordert werden. Seit einigen Jahren ist aus der Pflichtleistung eine Kannleistung geworden.
D. h. ein Rechtsanspruch, wie es früher der Fall gewesen ist, besteht bei dem Gründungszuschuss leider nicht mehr, da viele die Pflichtleistung ausgenutzt hatten, um Bewerbungsaktivitäten und Rechtfertigungen gegenüber dem Arbeitsvermittler / der Arbeitsvermittlerin zu umgehen. Sie können übrigens auch trotz einer Sperrzeit von ALG1 den Gründungszuschuss beantragen.
Der Gründungszuschuss setzt sich aus zwei Phasen zusammen:
Phase 1
Generell erhält man von der Agentur für Arbeit für die ersten 6 Monate, ab Eintrittsdatum in die hauptberufliche Selbstständigkeit, den Gründungszuschuss in Form von monatlichen Überweisungen. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie übrigens auch kein Arbeitslosengeld mehr, da die Pflichtversicherung bei der Agentur für Arbeit ab Gründungsdatum beendet wird. Die Zuschusshöhe setzt sich aus der zuletzt gezahlten monatlichen Arbeitslosengeldentgelts sowie zusätzlich 300 Euro pro Monat für die notwendigen sozialen Absicherungen zusammen.
Phase 2
Nach ca. 4-5 Monaten sollte dann der Antrag “auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses” von der Agentur für Arbeit bzw. von der Arbeitsvermittlung angefordert werden. Die Höhe für Phase 2 beträgt dabei 300 Euro pro Monat und das für insgesamt 9 Monate. Rechnerisch ergibt sich hier eine Förderhöhe von 2.700 Euro.
Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ist immer abhängig von Ihrem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate. Die maximale Höhe für den ALG 1 Anspruch beträgt übrigens für Gutverdiener maximal 2.500 Euro pro Monat.
Daraus ergibt sich rechnerisch eine Maximalförderung im besten Fall von 19.500 Euro:
Für die Antragstellung ist der “Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach § 93 SGB III” sowie weitere Anlagen notwendig, die Ihr Sachbearbeiter/in Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen kann. Bei der Antragstellung dürfen Sie am besten keine Formfehler einbauen, alle notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, Qualifikationen, Zulassungen, Businessplan, fachkundige Stellungnahme) fachgerecht und fristgerecht einreichen.
Wir empfehlen hier definitiv einen Experten für die Beantragung und Überprüfung hinzuzuziehen, damit Sie ihre Chance für die Gewährung (Phase 1) sowie für die Weitergewährung (Phase 2) des Gründungszuschusses drastisch erhöhen können. Wir beraten und unterstützen Sie hier in einem Erstgespräch kostenfrei und senden Ihnen ggf. weitere Informationen zu.
Bitte lassen Sie Ihre Unterlagen für die Antragstellung im Bereich Gründungszuschuss prüfen und achten Sie auf Plausibilität der Unterlagen. Ihr Businessplan sollte logisch und detailliert aufgebaut sein und folgende Punkte beinhalten:
(Hier geht es zur kostenlosen Businessplanvorlage)
Für den Gründungszuschuss sollte auch die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung realistisch gerechnet sein. Vor allem für Phase 1 vom Gründungszuschuss muss ein Liquiditätsengpass für die Anlaufphase der Existenzgründung dargestellt sein. Sie werden garantiert eine Ablehnung erhalten, wenn Sie im ersten Jahr der Existenzgründung, insbesondere in der Anlaufphase, genügend Einnahmen erzielen und somit den Gründungszuschuss für das „Überleben“ der Geschäftsidee rechnerisch nicht benötigen. Natürlich sollten Sie Branchenkennzahlen als Berechnungsgrundlage für Ihre Kalkulation nutzen, damit Sie realitätsnahe Berechnungen erstellen können.
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind wir deutschlandweit für Sie da!
Wir helfen Ihnen gerne mit der Beratung durch einen unserer kompetenten Coaches – von den Themen Unternehmerberatung, Karriereberatung, Gründerberatung bis hin zu den Themen Digitalisierung und Homepage .
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