Durch das im Bundestag beschlossenes Gesetz, kann ein Unternehmen fachliche Hilfe von zugelassenen Experten erhalten. Gefördert werden wirtschaftliche, personelle oder finanzielle Beratungen für bestehende Unternehmen. Als bestehendes Unternehmen gilt man ab der Gewerbeanmeldung, unabhängig davon, ob Ihr Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich angemeldet ist.
Als Jungunternehmer (Unternehmen nicht älter als 2 Jahre), als Bestandsunternehmer (Unternehmen älter als 3 Jahre) oder als Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es die Möglichkeit, die Förderung zu beantragen.
Maßgeblich für die Förderhöhe ist Sitz des Unternehmens, Unternehmenslage, Unternehmenssituation und Alter des Unternehmens folgende Richtwerte kann hierfür genutzt werden:
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg mit Berlin und Region Leipzig):
50 % Förderung der Gesamtberatungskosten, maximal 2.000 € Nettoförderung.
Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig):
80 % Förderung der Gesamtberatungskosten, maximal 3.200 € Nettoförderung.
Unabhängig vom Bundesland:
90 % Förderung der Gesamtberatungskosten für Unternehmen in Schwierigkeiten, maximal 2.000 € Nettoförderung.
Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.
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