Für die BAFA Unternehmensberatung finde Sie ganz einfach über unsere BAFA Unternehmensberatersuche Berater in Ihrer Nähe. Um die Suche zu beginnen, klicken Sie zunächst dort auf “JETZT STARTEN”.
Die Beratungsförderung “unternehmerisches Know-How” richtet sich an bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen. Mit Hilfe der BAFA Unternehmensberatung können wirtschaftliche, finanzielle, personnelle sowie organsiatorische Fragen geklärt werden. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter. Kurz gesagt, finden Sie bei uns die perfekte Anlaufstelle für Ihre Fragen. Sie erhalten außerdem auf Wunsch eine 360 Grad Beratung durch mehrere Ansprechpartner. Mithilfe unserer BAFA Unternehmensberatersuche finden Sie überdies Ihren passenden Berater. Falls Sie noch weitere Fragen haben, haben wir Ihnen einen FAQ-Bereich eingerichtet. Überzeugen Sie sich hierzu selbst von der Zufriedenheit unserer Kunden!
Sofern Sie vergleichen, finden Sie bei BAFA viele Vorteile. Unsere Coaches verfügen über langjährige Erfahrung und zudem über maximale Flexibilität. Weiterhin bietet Ihnen die BAFA Unternehmensberatung eine 360 Grad Beratung und darüber hinaus eine blitzschnelle Bearbeitung.
In unserern FAQs finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Ein Unternehmen kann durch das im Bundestag beschlossene Gesetz fachliche Hilfe von zugelassenen Experten erhalten. Es werden wirtschaftliche, finanzielle und personelle Beratungen für das bestehenden Unternehmen gefördert. Ab der Gewerbeanmeldung gilt man als bestehendes Unternehmen, dabei ist es egal ob das Unternehmen nebenberuflich oder hauptberuflich angemeldet ist.
Die Förderung können Jungunternehmer, Bestandsunternehmer und Unternehmen, die sich in wirtschaftlicher Schwierigkeit befinden, beantragen. Als Jungunternehmer gilt man, wenn das Unternehmer nicht älter als 2 Jahre ist. Zu den Bestandsunternehmern zählen Unternehmen, die ab dem dritten Jahr nach der Gründung auf dem Markt sind.
Die Unternehmen müssen in der Bundesrepublik Deutschland Ihren Sitz haben sowie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Bei gewerblichen Tätigkeiten zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelregisterauszugs als Gründerdatum. Bei Freiberuflern zählt als Gründerdatum die Anmeldung beim Finanzamt.
Es werden allgemeine Beratungen sowie spezielle Beratungen gefördert.
Allgemeine Beratungen beinhalten wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen richten sich an Unternehmen, die von Frauen, Migranten/Migrantinnen oder Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden. Weiterhin richtet sich diese Beratung an Unternehmen, die zur Nachhaltigkeit/Umweltschutz, altersgerechter Gestaltung der Arbeit, besseren Vereinbarkeit und Gleichstellung von Beruf und Familie, Fachkräftesicherung und -gewinnung, Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung und bessere Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund beitragen.
Für Unternehmen in Schwierigkeit gibt es die Unternehmenssicherungsberatung. Diese dient zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus kann eine Folgeberatung mit den Schwerpunkten der allgemeinen Beratung zur Vertiefung gefördert werden.
Der Standort des Unternehmens sowie die maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) bestimmen die Höhe des Zuschusses. Bei Jungunternehmern liegt die Bemessungsgrundlage bei 4.000€ und bei Bestandunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten liegt sie bei 3.000€. In den neuen Bundesländern beträgt der Fördersatz 80%, in der Region Lüneburg liegt er bei 60% und in den alten Bundesländern liegt er bei 50%. Bei Unternehmen in Schwierigkeiten ist das Standort unabhängig und der Fördersatz beträgt 90%.
Ihren persönlichen BAFA Unternehmensberater finden Sie über unseren Beratungsfinder. Nachdem wir die Kompatibilität zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmensberater geprüft haben, beginnen Sie folglich Ihre individuelle Beratung.
Das sagen übrigens unsere Kunden zu den Gründerland Bayern Vorgründungscoaches:
Das sagen übrigens unsere Kunden zu unseren Coaches:
Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.
Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Berater abgezeichnet werden.
Jetzt über WhatsApp mit uns chatten