Sie suchen endlich eine kompetente Abrechnungsstelle für ein Aktivierungs-gutschein (AVGS)? Und das deutschlandweit? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Hierzu bieten wir Ihnen als Abrechnungsstelle für ein Aktivierungsgutschein (AVGS) folgende Vorteile an:
Ihr Dozentenhonorar wird mitunter innerhalb von 5 Tagen ausbezahlt. Wir übernehmen somit das Forderungsmanagment.
D. h. Sie können sich mit anderen Beratern austauschen und Ihren Know-How vergrößern. Einmal pro Jahr findet auch ein Beratertreffen statt live vor Ort statt.
Wir nutzen inzwischen eine interne App zur Erfassung der Beratung. Die Kommunikation und Abrechnung wird auch digital und papierlos erledigt.
Wir sind Spezialisten als Abrechnungsstelle für ein Aktivierungsgutschein (AVGS). Dabei unterstützen wir Sie 360 Grad.
Weitere Beratungen können wir als Abrechnungsstelle für ein Aktivierungsgutschein (AVGS) vermitteln. Dadurch erhalten Sie mehr Umsatz.
Während der gesamten Zusammenarbeit können Sie kostenfrei an Schulungen teilnehmen. Dadurch vergrößern Sie Ihr Fachwissen.
Kontaktieren Sie uns hierzu noch heute und Klären Sie Ihre Anliegen! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Mit diesem Gutschein kann anders formuliert eine 100 % geförderte Einzelberatung durchgeführt werden. Dadurch können Sie eine Beratung für die jobsuche bzw. Existenzgründung erhalten. D. h. für Sie als Teilnehmer fallen keine Kosten an.
Sie müssen den Gutschein demzufolge bei Ihrem Arbeitsvermittler(in) beantragen. Entsprechend ist es bei ALG 1 die Agentur für Arbeit bzw das Jobcenter (ALG 2). Eine schriftliche Beantragung wird richtigerweise empfohlen. Dazu können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen Ihnen zudem bei allen anderen Anliegen. Dadurch können Sie bei einer Abrechnungsstelle für ein Aktivierungsgutschein (AVGS) Ihren Gutschein einlösen.
Dabei werden nur zugelassene und zertifizierte Experten mit einer hohen Kompetenz eingesetzt.
Die Grundlage der Förderung ist darüber hinaus im Sozialgesetzbuch III genaustens definiert.
Im grunde genommen nicht. Mitunter ist es eine Ermessenssache. Ihr Arbeitsvermittler(in) entscheidet dies zufolge, ob Sie dementsprechend gefördert werden und in welchem Zeitraum.
Solange Sie arbeitslos gemeldet sind oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Danach können Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen.
Zuerst wird Ihr Gutschein bearbeitet. Danach erfolgt ein Bewillungsbescheid. Schließlich kann die Beratung durchgeführt werden. Anderes ausgedrückt kann die Beratung in ca. 2 Wochen beginnen. Die Abrechnungsstelle für ein Aktivierungsgutschein (AVGS) wird hierfür alles in die Weg leiten.
Kurz gesagt umfasst es einen Zeitraum, die wenige Tage bis hin zu mehreren Wochen dauern kann. Mitnichten ist für die Dauer Ihre Wissenslücke und Beratungswunsch entscheidend. Die Abrechnungsstelle für ein Aktivierungsgutschein (AVGS) koordiniert die Vorgehensweise mit Ihnen. Es werden entsprechend Beratungsmodule beraten, die für Sie notwendig sind. D. h. Module wie beispielsweise Bewerbungsunterlagen oder Businessplanerstellung. Weiterhin entscheidet Ihr Arbeitsvermittler(in) mit Ihnen, wieviel Stunden genehmigt werden können.
Ferner müssen Sie sich mit BildungsVision in Verbindung setzen. Anschließend erfolgt die Bearbeitung Ihres Gutscheins. Ihnen werden zuerst nach Bearbeitung Coachingstart und die genaue Dauer auf jeden Fall mitgeteilt. Ihr zuständiger Berater wird sich währenddessen mit Ihnen in Verbindung setzen. Abschliessend wird er mit Ihnen passende Termine vereinbaren.
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